Sie haben das Recht zu schweigen. Henryk M. Broders Sparring-Arena
02.10.2001 13:02 +Feedback
Eine Bestandsaufnahme von Motiven
Determinierung, sowohllinguistisch als auch geographisch
Der Grund des Anschlags vom vergangenen Dienstag wird durch die USA auf islamistische Motive zurückgeführt. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Islam als gespenstischer Despot keine andere Religion als die eigene akzeptiert. Als Beispiel dient, dass religiös Andersorientierte von “moderaten” Muslimen als misguided (dt.: fehlgeleitet), von “konservativen” als not worth living (dt.: lebensunwürdig) bezeichnet werden.
Die US-Regierung suchte nach einem geeigneten Begriff für die Beschreibung der Angriffe. Es ist der Term “muslimisch-arabischer Terror” gefallen. Der Grund für diese Benennung ist die territoriale Begrenzung des Horts dieses Wahnsinns: Arabien. Bei 200 Millionen Muslimen in Nordamerika, Asien, Nordafrika, Europa und Arabien hat die US-Regierung damit den geographischen Raum für den anstehenden Krieg bestimmt. Mit der begrifflichen Determinierung wird im multikulturellen Arabien der Islam eindeutig und sehr wohl begründbar in die Pflicht für diesen Horror genommen.
An dieser Stelle ist wichtig zu verdeutlichen, dass die islamische Religion eine Gesetzesreligion ist. Sie basiert auf dem Bemühen, mit Hilfe von Erlassen (ar.: Fahtwa, eigentliche Übersetzung: Todesbann) Regeln, Auffassungen, Zusammenleben, etc. zu normieren und vorzuschreiben.
Beispiel: Ende der 90er Jahre gab es den folgenden Erlass: “Jeder US-Amerikaner ist zu töten. Sein Geld ist zu stehlen. Egal, wo es sich befindet.”
Derartige Erlasse werden durch einen Muezzin verkündet, der fünfmal täglich zum Gebet ruft. Mit einem blinden Fanatismus werden sie den Gläubigen eingeschärft. Die Rechtmäßigkeit derartiger Erlasse wird auf wissenschaftliche Arbeiten, die spezielle Interpretationen des Korans sein können, zurückgeführt.
Damit begründet sich die territoriale und kulturelle Determinierung der Hauptverdächtigen: Wer als geistiger Brandstifter gegen Andersdenkende und Andersfühlende hetzt und nach Aktionen gegen diese ruft, der ist für die Konsequenzen in die Pflicht zu nehmen.
2.10.2001
© Copyright Henryk M. Broder | Impressum