Sie haben das Recht zu schweigen. Henryk M. Broders Sparring-Arena

Henryk M. Broder

26.05.2007   13:26   +Feedback

Allahu Akbar mit Tünnes und Schäl

Es ist derzeit schwer was los in Köln, wo man sonst mit dem Geigerzähler nach Spuren des Lebens suchen muss, wenn nicht gerade die “tollen Tage” den Grund für einen Ausnahmezustand hergeben. Der Kölner als solcher neigt zur Apathie, gibt sich mit Delikatessen wie dem “halven Hahn” (halbes trockenes Brötchen mit einem Stück überalterten Käse) und “kölschem Kaviar” (gebratene Blutwurst mit Zwiebelringen) zufrieden und geht ab und zu in “Die wilde Muschi” am Rudolfplatz, wenn “Mutti” gerade unpäßlich ist.  Ansonsten fließt das Leben träge dahin, nur unterbrochen von dem Ruf: “Köbes, noch ein Kölsch!”
Seit ein paar Tagen aber vibriert in Köln sogar die Luft. Alle regen sich über ein Interview auf, das Ralph Giordano dem KStA gab, in dem er Burka tragende Frauen mit Pinguinen verglichen hat. Was an sich ein Fall für PETA wäre, denn die Pinguine können sich ja gegen einen solchen Vergleich nicht wehren. In Köln aber, wo zwei Deppen wie Tünnes und Schäl als Philosophen verehrt werden, überbieten sich die Lokalpolitiker derzeit an Unterwerfungsgesten, um die Beleidigung, die Giordano ausgesprochen hat, in der Luft abzufangen, bevor sie ihre Adressaten erreicht hat. Die Nase vorn hat der OB Schramma (nomen es omen), der Giordano mit den Worten abgemahnt hat: „Aus eigener Erfahrung müsste Herr Giordano wissen, dass so etwas gefährlich ist.“
So subtil kann nur ein echter Jeck die Juden-Keule schwingen. Schramma meint offenbar, auch das Dritte Reich habe damit angefangen, dass Pinguine mit Juden verglichen wurden, was am Ende zu einer Endlösung der Pinguin-Frage geführt habe. http://islam.de/8407.php Auch der Judenreferent des Kinder-Stürmer in Kreuzberg meldete sich umgehend zu Wort und erinnerte Giordano daran, dass “in Deutschland Religionsfreiheit” herrscht, die auch für Muslime gilt, “solange sie dabei nicht gegen geltendes (Bau-)Recht verstoßen”.
Alles übrige regeln die StVO und das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb.
Siehe auch:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,484685,00.html

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