Sie haben das Recht zu schweigen. Henryk M. Broders Sparring-Arena

06.12.2007 09:01 +Feedback
Freitagskommentar vom 23. November 2007:
Erst war es eine Affäre, dann ein unehelicher Sohn – und dann ein Gerichtsurteil. In Brandenburg an der Havel wurde ein Vater per Gerichtsbeschluss dazu gezwungen, sich mit seinem Sohn zu treffen. Und das, obwohl der Vater seinen Sohn ablehnt und gar nicht sehen will. Mittlerweile ist der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gelandet. Die Richter müssen entscheiden, ob der Staat einen Menschen zum Umgang mit seinem Kind zwingen darf.
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