Sie haben das Recht zu schweigen. Henryk M. Broders Sparring-Arena

Henryk M. Broder

16.08.2007   18:23   +Feedback

Shraga will es wissen

Shraga Elam, in Zürich und Umgebung weltberühmter “Friedensaktivist” und “Recherchierjournalist”, gehört zu den Menschen, die man vergeblich vermißt. Er klebt an mir wie ein ungares Stück Pizza Margarita an der Pfanne, protokolliert minutiös meine Auftritte und stellt die Aufzeichnungen online. Sein Leben ist so fad, dass er sich sogar über die Anrufe einer mysteriösen “Broder-Brigade” freut, die er umgehend ebenfalls online stellt. Und jetzt ist ihm wieder nach Action zumute, er will mich verklagen. Wobei der “Recherchierjournalist” und sein Anwalt sich schwer tun, eine zustellungsfähige Adresse zu finden. Was für eine Perrrrrrsönlichkeit!

Sehr geehrter Herr Broder

Im Auftrag von Herrn Shraga Elam habe ich am 21. 12. 2006 beim Bezirksgericht Zürich Klage gegen Ihre Person wegen Verletzung der Perrsönlichkeitsrechte meines Mandaten Shraga Elam (Art. 26 des CH-Zivilgesetzbuches) eingereicht. Anlass für diese unfreundliche Handlung ist ein von Ihnen gegenüber dem Wochenmagazin tachles – das jüdische Wochenmagazin (Ausgabe 28) gewährtes Interview, welches mit dem Obertitel „Wir sind alle traumatisiert“ verbreitet wurde, und in welchem Sie Ihre Gedanken über jüdischen Antisemitismus, Selbsthass und Judenfragen kundtaten. Dabei bezeichneten Sie u.a. Shraga Elam (welchen Sie auch bei anderen Gelegenheiten gern verunglimpfen) als jüdischen Judenhasser und judischen Antimsemiten. Herr Elam sieht keine Veranlassung, solche Anwürfe unerwidert zu lassen, weshalb ich mit der Ausarbeitung der Klage beauftragt wurde. Ich zweifle nicht daran, dass Sie sich vor Gericht rechtfertigen wollen, weshalb ich davon ausgehe, dass Sie mir auf diesem Weg Ihre Anschrift verraten werden, damit die Gerichtspost Sie auch wirklich erreicht. Bis heute endeten sämtliche Zustellversuche des Gerichtes im Sande…

Kann eine Vorladung trotz sachdienlicher Nachforschungen nicht zugestellt werden, wird sie im Amtsblatt veröffentlicht (§ 183 des ZH-Gerichtsverfassungsgesetzes), was Ihnen kaum dienlich sein kann. Es ist nicht anzunehmen, dass Sie Ihre Freizeit mit der Lektüre solcher Blätter verbringen.

Ich danke Ihnen im Voraus für eine Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
XYZ Rechtsanwalt

Hier der Stein des Anstosses:
Henryk Broder über jüdischen Antisemitismus, Selbsthass und Judenfragen: “Wir sind alle traumatisiert”
http://www.hagalil.com/archiv/2006/07/selbsthass.htm

Und hier ein Interview, das Shraga Elam dem muslimmarkt gegeben hat, wo vor ihm schon Kapazitäten wie Norman Finkelstein, Gerard Menuhin und Moishe Arye Friedman zu Wort kamen:
http://www.muslim-markt.de/interview/2005/elam.htm

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