Sie haben das Recht zu schweigen. Henryk M. Broders Sparring-Arena

Henryk M. Broder

12.02.2008   21:25   +Feedback

Stephan Baier: Praktische Probleme bei der Einführung der Scharia

Wie die Bibel ist der Koran alles andere als ein systematischer Rechtstext. Bereits eine oberflächliche Lektüre zeigt Brüche, Entwicklungen und offensichtliche Widersprüche. Weil es im sunnitischen Islam kein verbindliches Lehramt gibt, das den Koran und die Tradition verbindlich auslegen könnte, entstanden Rechtsschulen und verschiedene, miteinander immer wieder in Streit geratende Rechtsauffassungen. Im Gegensatz zum Willen Muhammads zieht sich durch die Geschichte der „Umma“ eine Blutspur des Streits um die rechte Auslegung des göttlichen Willens.
Will der Primas der Church of England und Erzbischof von Canterbury, dass Ehe- und Erbschaftstreitigkeiten von in London lebenden Ägyptern von der shafitischen Schule entschieden werden, jene der Pakistani aber von der hanafitischen? Sollen sich Marokkaner an die malikitische Rechtsschule wenden, während Saudis nach wahabitischem Rechtsverständnis gerichtet werden? Darf sich jeder Muslim – und jede Muslimin! – eine Rechtsschule aussuchen oder gilt das Herkunftsprinzip? Oder soll es ganz marktwirtschaftlich zur offenen Konkurrenz der Rechtsgelehrten kommen?
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