Sie haben das Recht zu schweigen. Henryk M. Broders Sparring-Arena

24.02.2008 21:29 +Feedback
Zwar enthalte das Buch keine strafbaren Inhalte, es sei aber ein “perfides Machwerk in der Maske des religiösen Kinderbuchs”, entschied die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg auf eine Anzeige der Diözese Rottenburg-Stuttgart über das Kinderbuch “Wo bitte geht’‘s zu Gott, fragte das kleine Ferkel”. http://www.derwesten.de/nachrichten/kultur/2008/2/15/news-23880545/detail.html Ein Einzelfall? Mitnichten:
Gotteslästerungs-Anklagen gegen Kunstwerke (Wikipedia)
* Künstler der Gruppe SPUR wurden in der Bundesrepublik Deutschland der 1960er Jahre wegen Gotteslästerung angeklagt.
* Das Theaterstück „Maria Syndrom“ von Michael Schmidt-Salomon wurde in Deutschland 1994 verboten.
* Es wurde 2004 der Künstlerin Dorota Nieznalska in Danzig verboten, einen Penis im Zusammenhang mit einem Kruzifix zu zeigen. Die Installation hieß Passion (polnisch: Pasja). Insbesondere im konservativ-katholisch geprägten Polen gehen Politik und Rechtsprechung vergleichsweise rigide mit Kunstwerken um, die sich kritisch oder abfällig mit katholischen Glaubensinhalten auseinandersetzen. Hier handelte es sich allerdings — im Gegensatz zu den Diskussionen um „Das Gesicht Mohammeds“ — um Vorgänge, die auf dem Territorium eines stark christlich geprägten Landes selbst gesetzt wurden, und nicht in einem anderen Kulturkreis.
* Das Frankfurter Karikaturenmuseum sieht sich immer wieder Bombendrohungen und Morddrohungen ausgesetzt, die sich gegen die Auseinandersetzung mit christlichen Inhalten richten.
* In Kassel wurden von christlichen Extremisten gegen eine Ausstellung von Gerhard Haderer Bombenandrohungen ausgesprochen. Er hatte Jesus Christus als Kiffer gezeichnet. Haderer wurde auch wegen blasphemischer Karikaturen in Griechenland in Abwesenheit zu sieben Monaten Haft verurteilt, später jedoch freigesprochen.
* In Frankreich sahen sich Kinobetreiber Bombenandrohungen ausgesetzt, die in Paris den Film „Die letzte Versuchung Christi“ von Martin Scorsese vorführten.
* Die Popmusikerin Madonna ließ sich während der Bühnenshow eines Live-Konzerts 2006 „ans Kreuz nageln” und stieß damit auf heftige Kritik bei Kirchenvertretern und Christen. Die Staatsanwaltschaft verwies jedoch darauf, dass Anzeigen wegen Blasphemie nicht zu einer Verurteilung führen würden.
Nun gibt es im Netz keinen Mangel an “perfiden Machwerken”, die man der Aschaffenburger Staatsanwaltschaft zur Überprüfung auf einen möglicherweise strafbaren Inhalt vorlegen sollte. Der Leitende Oberstaatsanwalt Ernst Wich-Knoten freut sich über jede Anregung. Hier seine Adresse: http://www4.justiz.bayern.de/sta-aschaffenburg/
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