Sie haben das Recht zu schweigen. Henryk M. Broders Sparring-Arena

Henryk M. Broder

03.03.2008   19:38   +Feedback

Die Frau unter dem Umhang

Aufregung gibt es gleich zu Beginn des Prozesses, als die beiden Angeklagten den Saal betreten, also der 22jähirge Wiener ägyptischer Herkunft und seine 21-järhige Frau. Sie trägt einen bodenlangen schwarzen Umhang mit einem Gesichtsschleier. Richter Gerstbeger fragt deshalb als erstes die Justizwachebeamten, ob es sich wirklich um die Angeklagte handelt. Dann bittet er sie, den Gesichtsschleier abzulegen, das Kopftuch könne sie aber gerne auflassen. Daraus entwickelt sich eine kurze Diskussion. Fazit: Sie weigert sich, weil das ihrem Glauben widerspreche. Richter Gerstberger fragt sie dann nach den fünf Grundsätzen des Islam, die Angeklagte kann nur vier aufzählen. Und auf die Frage, warum hunderte Millionen muslimische Frauen ohne Gesichtsschleier auskommen würden, sagt sie, diese Frauen würden den Islam nicht richtig verstehen. http://oe1.orf.at/inforadio/87870.html?filter=

Dipl.- Ing. Tarafa Baghajati über “Das Selbstzbestimmungsrecht der Frau”:
http://www.islaminitiative.at/index.php?option=com_content&task=view&id=188&Itemid=1

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