Sie haben das Recht zu schweigen. Henryk M. Broders Sparring-Arena
27.04.2008 15:49 +Feedback
Wie eine Steinigung ablaufen soll, ist bis ins Detail festgelegt. Mindestens drei Gläubige müssen anwesend sein. Wenn der Delinquent gestanden hat, wirft der Richter den ersten Stein. Wenn der Delinquent auf Grundlage von Zeugenaussagen verurteilt wurde, werfen erst die Zeugen, dann der Richter, dann das Publikum.
Männer werden bis zur Hüfte, Frauen bis zur Brust im Boden eingegraben. Bei der Größe des Steins ist zu beachten, dass “er nicht so groß ist, dass er den Verurteilten beim ersten oder zweiten Treffer tötet, und gleichzeitig nicht so klein, dass er nicht mehr als Stein erkennbar wäre”.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,547885,00.html
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