Sie haben das Recht zu schweigen. Henryk M. Broders Sparring-Arena

31.05.2008 13:02 +Feedback
Wenn Sie einen Kastraten einen Eunuchen nennen, dann ist das sexistisch und beleidigend. Wenn Sie aber einen Juden einen “Scheißjuden” nennen, ist das noch lange kein Beweis für eine antisemitische Haltung. Zumindest nicht in Frankfurt. Salomon Korn in der FAZ über das Urteil gegen einen Messerstecher, der es nicht so bös gemeint hat: http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~EE41069E3BA57444CA4B03BC70AFC1426~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell
Zur Erinnerung:
Zu Beginn des Prozesses stand durchaus im Raum, dass der Angeklagte auch wegen versuchten Mordes verurteilt werden könnte. Doch, so Staatsanwältin Nadja Niesen am Montag, selbst der Ausdruck “Scheiß-Jude” – den der Angeklagte immer bestritten hatte – beweise nicht, dass Said A. aus antisemitischen Motiven heraus gehandelt habe. http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=15662&key=standard_document_34324108
“Haben Sie das Messer aktiv auf ihn zugeführt oder lief er rein?”, fragte der Vorsitzende Klaus Drescher. “Das weiß ich bis heute nicht. Es ging so schnell”, antwortete A..
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,554213,00.html
Zur Begründung des Urteils führte Kammervorsitzender Klaus Drescher aus, die strafbare Handlungsweise des deutschen Sohnes afghanischer Eltern erfüllten nicht die strengen Kriterien, die höchstrichterlich an den Nachweis einer Tötungsabsicht zu legen seien. A. habe seinem Opfer, das er einen „Scheißjuden“ oder eine „Judensau“ genannt habe, eine Art „Denkzettel“ verpassen wollen. Selbst wenn der Wille zum Töten nachgewiesen worden wäre, sagte er Richter, zeige der weitere Tatverlauf, dass der Messerstecher von diesem Vorsatz zurückgetreten sei: Er flüchtete, obwohl er das angerichtete Unheil durch weitere Stiche hätte verschlimmern können.
http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E5A45905F76794A7C972191599FCA5ED5~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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