Sie haben das Recht zu schweigen. Henryk M. Broders Sparring-Arena

Henryk M. Broder

25.05.2009   17:45   +Feedback

Gegen den Einsatz der Antisemitismuskeule! Gerechtigkeit für Faruk!

“Wird ein Antisemit neuer Unesco-Chef?” (http://bazonline.ch/ausland/naher-osten-und-afrika/Wird-ein-Antisemit-neuer-UnescoChef/story/28250562) fragt die Basler Zeitung. Der Berliner Tagesspiegel macht es noch knapper. “Faruk Hosni: Der Antisemit” (http://www.tagesspiegel.de/kultur/Faruk-Hosni-Unesco-Israel-Antisemitismus;art772,2806130)
In beiden Fällen handelt es sich um eine böswillige, fiese, gemeine, hinterhältige, ungerechtfertigte Vorverurteilung eines Politikers, dem man nichts anderes vorwerfen kann, als dass er eine konsequent israelkritische Haltung vertritt. Schlimmstenfalls ist Faruk Hosni ein Antizionist und kein Antisemit, da er sich mit keinem Wort gegen Juden gewandt, sondern nur von Israelis gesprochen hat. Der Arzt seiner Eltern war ein Jude, der Juwelier seiner Mutter ebenso. Er selbst hat sich nicht für die Verbrennung jüdischer sondern israelischer Bücher ausgesprochen. Hosni hätte sicher nichts dagegen, wenn in der Bibliothek von Alexandria “Die Holocaust-Industrie” von Norman Finkelstein oder “Das Ende des Judentums” von Hajo Meyer ausgestellt würden. Außerdem wurde das Zitat aus dem Zusammenhang gerissen. Möglicherweise hat er etwas ganz anderes gesagt oder es ganz anders gemeint, das Arabische ist ja ebenso wie Farsi eine sehr blumige Sprache, reich an Andeutungen und Metaphern. Das wird Frau Katajun Amirpur klären müssen, die bereits nachgewiesen hat, dass Ahmadinejad nie davon gesprochen hat, Israel müsse von der Landkarte verschwinden.  Auch diesmal dürfte es entscheidend auf die Frage ankommen, ob Hosni eine transitive oder intransitive Formulierung gebraucht hat.
Kurzum: Der Faruk ist ebenso sehr oder ebenso wenig ein Antisemit wie der Abi, die Evelyn, der Gilad, der Hajo, der Noam, der Norman, der Shraga oder sonst ein “Israelkritiker”, der Israel wegen seiner Besatzungspolitik kritisiert. Und wenn er sich jetzt einen guten Anwalt nimmt, wie z.B. den Herrn Lehr aus Bonn, könnte er sogar eine Einstweilige Verfügung gegen die BAZ und den TS erwirken. Vergessen wir nicht: “Vor allem in Deutschland kann der Antisemitismus-Vorwurf tödlich sein.”

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