Sie haben das Recht zu schweigen. Henryk M. Broders Sparring-Arena

Henryk M. Broder

28.08.2009   23:03   +Feedback

Ab in die Hölle!

Wenn es tatsächlich so etwas wie Himmel und Hölle gibt, was ich für immer wahrscheinlicher halte, dann wird es am Tag des Jüngsten Gerichts viele freie Plätze im Himmel und ein ziemliches Gedränge in der Hölle geben. Vor allem in der Abteilung “Deutsche Richter und Juristen” werden sich die Insassen kräftig gegenseitig auf die Füße treten.

Nicht nur furchtbare Juristen wie Freisler, Globke, Filbinger, sondern auch Richter und Staatsanwälte im Justizdienst der Bundesrepublik, wie z.B. der frühere Hamburger Oberstaatsanwalt Helmut Münzberg, der ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen SS-Obersturmführer Arnold Strippel, der maßgeblich an der Ermordung von 20 jüdischen Kindern beteiligt war, mit der Begründung einstellte, den getöten Kindern sei “über die Vernichtung ihres Lebens hinaus kein weiteres Übel zugefügt” worden.

Die Tötung sei zwar unter “grausigen Bedingungen” geschehen, erfülle aber “nicht das Tatbestandsmerkmal der Grausamkeit”, da “sämtliche Kinder gleich nach Empfang der ersten Spritze das Bewußtsein verloren und aus diesem Grunde alles Weitere, was mit ihnen geschah, nicht wahrgenommen haben.”
http://www.kinder-vom-bullenhuser-damm.de/kindermord_de.html, http://de.wikipedia.org/wiki/Bullenhuser_Damm

Noch im Jahre 1993 hielt es der Hamburger Richterverein für angebracht, sich schützend vor und hinter OStA Münzberg zu stellen und ihm “Rechtsschutz” für den Fall anzubieten, “daß er künftig weitere Gegenwehr gegen Angriffe der o.a. Art für nötig hält”, wobei die netten Kollegen in ihrer Soli-Adresse alles zitierten - nur nicht den entscheidenden Satz, den getöten Kindern sei “über die Vernichtung ihres Lebens hinaus kein weiteres Übel zugefügt” worden.
http://www.richterverein.net/mhr/mhr931/m93102.htm

Aber man muss die Latte gar nicht so hängen. Auch die Bochumer Landrichter, die einen Vater, der seine Tochter missbraucht und geschwängert hatte, zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt haben, können auf einen Platz in der Hölle hoffen, schon wegen der Urteilsbegründung, die von der WAZ so zusammenfasst wird:

=Zur Begründung hieß es unter anderem, dass die junge Frau (heute 19) keine Gefängnisstrafe für ihren Vater haben wollte. Außerdem wurde befürchtet, dass, wenn der Vater im Gefängnis säße und folglich nicht zu Hause sei, in der Verwandschaft herauskommen könnte, was passiert sei. Der Täter, ein kurdischer Türke, hatte laut Gericht im Prozess gesagt, dass in seinem Kulturkreis Frauen, die ein Kind vor der Ehe erwarten, als „beschmutzt” und „nicht mehr tragbar für die Familie” gelten. Offenbar hatte das Gericht Sorgen, dass das Opfer bei einer Haftstrafe familiären Repressalien ausgesetzt wird.= http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/bochum/2009/8/28/news-131048702/detail.html

Siehe auch:
http://pajamasmedia.com/phyllischesler/2009/08/28/sex-slave-in-california/#comments

 

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