Sie haben das Recht zu schweigen. Henryk M. Broders Sparring-Arena

Henryk M. Broder

28.07.2010   13:13   +Feedback

Schnell, schneller, Berlin!

Die Amtsanwaltschaft Berlin teilt mir mit Schreiben vom 13.4.10 mit, die Strafanzweige vom 14.4.08 gegen Noufi K. wegen Diebstahls sei ad acta gelegt worden, es werde von der Erhebung einer Klage abgesehen. Grund: “Gegen den Beschuldigten ist in einem anderen Strafverfahren eine Strafe rechtskräftig verhängt worden. Daneben würde die im vorliegenden Verfahren zu erwartende Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fallen.”

Das ist juristisch vollkommen korrekt und nicht zu beanstanden. Wie bei Aktionskäufen gibt es auch im Strafverfahren Mengenrabatt. Ab einer bestimmten Anzahl von Vergehen kommt es auf die Bilanz nicht mehr an. Die “zu erwartende Strafe” bleibt gleich. Es ist also wurscht, ob einer fünf oder zehn Automaten geknackt hat.

Erfreulich an diesem Bescheid ist immerhin, dass die Amtsanwaltschaft, vertreten durch Amtsanwältin Zander, die Sache nach nur zwei Jahren beschieden hat. So schnell kann Noufi K. seine Strafe gar nicht absitzen, wie Amtsanwältin Zander die Sache für erledigt erklärt.

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