Sie haben das Recht zu schweigen. Henryk M. Broders Sparring-Arena

Henryk M. Broder

27.11.2011   18:21   +Feedback

Zweierlei Gewalt - Billigung einer Straftat

Ich habe heute bei der Kölner Polizei Strafanzeige gegen die Intendantin des WDR, Monika Piel, gestellt. Sie ist verantwortlich für die vom WDR ausgestrahlten Programme, u.a. für die “Funkhausgespräche” auf WDR 5, jeden Donnerstag um 20.05 Uhr. In der letzten Sendung am 24.11. ging es um “Die braune Gefahr - Verharmlost und unterschätzt?” An der Diskussion nahm auch der Sozialwissenschaftler und Rechtsextremismusforscher an der Uni Köln, Prof. Dr. Christoph Butterwegge, teil. Dabei sagte er u.a. auch folgendes: “So sehr ich das verurteile und verabscheue, was die RAF gemacht hat, mit der ich nie in irgendeiner Form sympathisiert habe, aber einen Hanns-Martin Schleyer in einem gepanzerten Fahrzeug zu ermorden, ist trotzdem etwas anderes als einen wehrlosen Migranten und zwischen Gewalt und Gewalt gibt es gewaltige Unterschiede und man muss zur Kenntnis nehmen, wie sie politisch motiviert ist, und ich finde, zuallererst müsste man sich jetzt mal gegen die Gewalt wenden, die die Schwächsten im Lande betrifft, nämlich die Minderheiten ...”

Man kann auch von einem Sozialwissenschaftler aus der Stadt von Tünnes und Schäl erwarten, dass er einen Tatbestand korrekt wiedergibt: Schleyer war nicht in einem “gepanzerten Fahrzeug” unterwegs, sondern in einem ganz normalen Mercedes 450 SEL. Bei dem Überfall wurden sein Fahrer Heinz Marcisz sowie die Polizeibeamten Reinhold Brändle, Roland Pieler und Helmut Ulmer erschossen, die in einem zweiten Wagen saßen. Schleyer dagegen wurde entführt, vorgeführt, misshandelt und später durch drei Schüsse in den Hinterkopf “hingerichtet”.

Butterwegge verurteilt und verabscheut das, “was die RAF gemacht hat”, um im selben Satz den Mord an Schleyer als eine “politisch motivierte” Tat zu beschreiben, die er zumindest billigend in Kauf nimmt.  Es liegt ein Straftatbestand gemäss § 140 StGB vor. Die Belohnung und Billigung von Straftaten “wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft”.

Butterwegge selber ist ein armer Tropf, der sich mit seinen zahlreichen Auftritten im WDR ein kleines Zubrot verdient. Verantwortlich für das Programm des WDR ist die Intendantin. Und die soll jetzt mal erklären, wie ein gebührenfinanzierter öffentlich-rechtlicher Sender es mit der Gewalt hält.

 

 

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