Sie haben das Recht zu schweigen. Henryk M. Broders Sparring-Arena

Henryk M. Broder

11.03.2013   08:24   +Feedback

Heiteres Moderatoren-Raten

In der Reihe „Wer war’s?“ suchen wir heute eine TV-Moderatorin, die eine Einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt hat, mit der mir untersagt wird, sie im Zusammenhang mit einem von mir verfassten Text als „Das kleine Luder vom Lerchenberg“ zu bezeichnen, über sie zu behaupten, sie würde „ihr Köpfchen zur Seite“ neigen, „damit der Verstand sich in einer Ecke konzentrieren kann“, sie eine „delirierende Hausfrau“ zu nennen, die von „allen Moderatoren und Moderatorinnen“ der von ihr moderierten Sendung „die dummste und unfähigste“ ist.

Ich habe gegen die Einstweilige Verfügung keinen Widerspruch eingelegt, sie ist also rechtswirksam. Ich gönne der Moderatorin diesen Sieg, mit dem sie in der Kantine ihres Senders eine Riesenwelle angeben kann, und ich gönne dem Sender, für den sie arbeitet, diese Moderatorin. Sie hat für einen Präzedenzfall gesorgt. Wann immer in der Politik-, Kultur-, Finanz- oder Sportberichterstattung irgendjemand so beschrieben wird, muss der Sender mit einer Einstweiligen Verfügung des/der Betroffenen rechnen.

Das kann lustig werden, egal ob es sich um ein Boxenluder handelt (http://www.idealo.de/preisvergleich/Liste/19225669/boxenluder-kostuem.html) oder einen dummen und unfähigen Regisseur, der sich an Wilhelm Tell vergreift oder Romeo und Julia zum Ballermann verlegt. Von den delirierenden Selbstdarstellern in den Reality-Formaten nicht zu reden.

Wer also ist die Moderatorin, die mit ihrer EV TV-Geschichte geschrieben hat?

Wer an unserem Ratespiel teilnimmt, nimmt zugleich an einer Auslosung teil. Erster Preis ist das „Handbuch zum Moderationstraining“ (http://www.aperio-online.de/pdf/aperio-Handbuch_Moderation.pdf), zweiter Preis eine Rundfahrt durch die Schorfheide mit einem restaurierten SAAB 96, Baujahr 1971.
(http://data.motor-talk.de/data/galleries/0/67/9506/42462407/saab96h-005-3963184705876311576.JPG)

Familienangehörige und Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

Auf geht’s!

 

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